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News

21.01.2012 

Europäischer Risikokapitalfonds für kleine und mittelständische Unternehmen geplant

Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen nach einem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission künftig leichteren Zugang zu Finanzierungsmitteln erhalten.
 
Der sog. „Europäische Risikokapitalfonds“ verschafft einem Gründer oder kleinen Unternehmen deutliche Vorteile bei der Kapitalbeschaffung im Vergleich zu herkömmlichen Wegen der Außenfinanzierung. Mit diesem Vorhaben möchte die Kommission vor allem jungen und innovativen Unternehmen eine weitere Maßnahme im Rahmen der Anfangsfinanzierung an die Hand geben, da kurzfristige Bankkredite zum einen teuer sind und zum anderen immer seltener vergeben werden. Außerdem sind die Kapitalbeiträge bereits existierender Risikofonds zu klein, um dem Unternehmer nützlich zu sein.
 
Der neue Risikokapitalfonds ist so konzipiert, dass ein einheitliches Regelwerk geschaffen wird, von dem sowohl Gründer oder KMU als auch Kapitalanleger profitieren.Nähere Einzelheiten zum Europäischen Risikokapitalfonds finden Sie im Internetangebot der EU-Kommission.
 
Quelle: Startothek

 

20.01.2012
  

Keine Umsatzsteuer bei Geschäftsveräußerung im Ganzen

Verkauft ein Unternehmer lediglich seine Geschäftseinrichtung sowie den kompletten Warenbestand und vermietet er anschließend seine Geschäftsräume an den Käufer, braucht er keine Umsatzsteuer zu entrichten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte vor kurzem in einer Grundsatzentscheidung (Az.: C 444/10), dass die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung vor dem Hintergrund der Regelung zur „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ auch dann vorliegen, wenn 1. der Mietvertrag lediglich auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit einer kurzen Kündigungsfrist versehen, und 2. das Grundstück nicht mit veräußert sondern lediglich an den Käufer vermietet wird.

Im Unterschied zur deutschen Rechtsprechung sehen die EuGH-Richter das Grundstück nicht als wesentliche Geschäftsgrundlage an, sondern stellen lediglich auf den Verkauf von Ladeneinrichtung und Warenbestand ab. Die Eigentumsübertragung des Grundstücks ist dabei unerheblich, solange die Geschäftsräumlichkeiten auf unbestimmte Zeit an den Käufer vermietet werden, und die übertragenen Vermögenswerte dem Käufer die dauerhafte Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen.

Quelle: Startothek


28.12.2011  

Kürzungen beim Gründungszuschuss - SRC berät Sie, wie Sie auch ohne Gründungszuschuss sicher gründen können.

Seit dem 27.12.2011 ist die neue Regelung zur Kürzung des Gründungszuschusses beschlossen. Von ursprünglich ca. 1,8 Mrd. EUR in 2011 ist das gesamte Budget für 2012 auf 1 Mrd. EUR gekürzt. Diese Kürzungen wirken sich nicht nur auf die Höhe des Gründungszuschusses aus, sondern auch auf die Zahl der positiven Bescheide.

Gründungszuschuss bekommt jetzt nur noch wer:

- noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I hat,
- die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse nachweisen kann,
- ein tragfähiges Geschäftskonzept anhand eines Businessplans und einer Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegt,
- ohne Gründungszuschuss den Lebensunterhalt nicht decken kann,
- und als Angestellter nur über geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt verfügen würde.

Wem es trotz dieser erhöhten Anforderungen gelingt, eine Zusage zu erhalten, bekommt den Gründungszuschuss in Höhe des ALG I -Betrages (zzgl. 300 EUR für die eigene soziale Absicherung) nur noch für 6 statt 9 Monate (1. Phase) und kann bei intensiver Geschäftstätigkeit noch eine Verlängerung der 300 EUR für weitere 6 Monate (2. Phase) beantragen.

Lassen Sie sich durch die neuen Regelungen nicht entmutigen! Wenn Sie möchten, informieren wir Sie gern über Alternativen, wie Sie auch ohne Gründungszuschuss mit größtmöglicher finanzieller Absicherung gründen können. Rufen Sie uns einfach an! 


 

20.07.2011  

KfW-Studie zum Gründungsverhalten von Frauen

Frauen gründen anders als Männer. Das ist das vereinfacht ausgedrückte Ergebnis einer auf dem KfW-Gründungsmonitor 2010 basierenden Studie zu den spezifischen Charakteristika von Existenzgründungen durch Frauen. So gründen Frauen häufiger im Nebenerwerb, finanzieren passgenauer und bleiben genau so lange am Markt wie ihre männlichen Kollegen.


Häufig Nebenerwerbsgründungen

Von fast 350.000 neuen Existenzgründerinnen im Jahr 2010 gründeten zwei Drittel ihr Unternehmen im Nebenerwerb (Männer: 50 Prozent). Der Grund dafür liege laut der KfW-Studie "Gründerinnen - Frauen als eigene Chefs" (KfW-Research - Akzente Nr. 44, Juli 2011) oftmals an der familiären bzw. häuslichen Situation und dem damit verbundenen Zeitaufwand. So tragen Frauen nach wie vor die Verantwortung für Familie und Haushalt. Die Gründung in Form des Nebenerwerbes nehme weniger Zeit in Anspruch als im Vollerwerb und erlaube zudem eine flexiblere Zeiteinteilung. 


Häufig in der persönlichen Dienstleistungsbranche

Auch bei der Branchenwahl spielt der Faktor Zeit eine Rolle. So wählen Frauen oftmals Branchen aus, die eine reduzierte Stundenzahl erlauben. Dies ist vor allem im Bereich der persönlichen Dienstleistung der Fall, wie etwa im Gesundheits-, Bildungs- oder Unterhaltungswesen (Männer bevorzugen den Bereich wirtschaftliche Dienstleistungen). Darüber hinaus sind diese Bereiche weniger kapitalintensiv, was u. a. auch der wissenschaftlich belegten geringeren Risikoneigung der Frau zu Gute kommt.

Häufig weniger Beschäftigte

Vor dem Hintergrund der geringen Risikobereitschaft beschäftigten Frauen häufig weniger Mitarbeiter. Dies verlange eine hinreichende finanzielle Performance des Projektes, die von Frauen weitaus vorsichtiger angegangen wird. Folglich liege auch der Finanzierungsbedarf unter dem der männlichen Gründer.

 
Häufig genauso innovativ

Im Hinblick auf die Gründung in neuen innovativen Geschäftsfeldern stehen die Frauen den Männern in nichts nach. Die Zahlen sind ähnlich gering und nur jede zehnte Gründerin wagt sich mit einer Neuheit auf den regionalen Markt. Bei weltweiten Marktneuheiten sind Gründerinnen noch zurückhaltender (4 Prozent), Männer ebenso (5 Prozent).

 
Häufig genauso lange am Markt

Laut Studie beweisen Frauen ein ähnliches Durchhaltevermögen wie Männer. Während nach drei Jahren noch 74 Prozent der Gründer am Markt verblieben sind, sind es noch gute 64 Prozent bei den Frauen. Der Unterschied wird aber durch die oftmals kleineren Gründungsprojekte der Frauen begründet. In Bezug auf das Erfolgskriterium Bestandsfestigkeit schneiden Frauen nach einer genaueren Analyse somit fast gleich ab.

(Quelle: KfW/Startothek.de vom 20.7.2011)


24.06.2011

Finanzierungsprobleme bei jungen Unternehmen

 

Die Finanzmarktkrise scheint überwunden, aber für junge und kleine Unternehmen ist die Finanzierungssituation immer noch schwierig. Das ergab eine aktuelle Umfrage der KfW, an der rund 3.300 Unternehmen teilgenommen haben. 

 

Besonders positiv wird die Entwicklung auf den Finanzmärkten von großen Unternehmen sowie Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und des Groß- und Außenhandels bewertet. Kleine und junge Unternehmen beklagen sich hingegen häufig über schlechtere Bedingungen beim Kreditzugang. So liegt die Kreditablehnungsquote der befragten Jungunternehmen bei über 50 Prozent. Als Ursachen hierfür werden insbesondere höhere Anforderungen an die Dokumentation von Vorhaben sowie die Offenlegung von Informationen genannt. Auch die gestiegenen Anforderungen an die Sicherheiten werden von den betroffenen Jungunternehmern als Kredithemmer aufgeführt.

Eine besondere Bedeutung für die Finanzierung junger Unternehmen spielen hingegen Fördermittel. Ein Drittel der befragten Jungunternehmer gaben an, im letzten Jahr Fördermittel beantragt zu haben. (Quelle: KfW/Startothek.de vom 22.6.2011)

Eine professionelle Unterstützung bei Finanzierungswünschen steigert die Chancen deutlich. Dazu gehören u.a. ein aktueller Businessplan mit Finanzplanung sowie die Aufbereitung der Unternehmenszahlen. Darüberhinaus spielen Rating und Kreditvergangehehit eine große Rolle. Neben der klassischen Bankfinanzierung gibt es für potentialstarke Unternehmen verschiedene andere Möglichkeiten am Markt , um sich notwendiges Kapital zu beschaffen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern. (Kontakt)


24.03.2011

KfW-Gründercoaching: Vereinfachung im Ablauf

Vereinfachung entlastet Gründer, Berater und Regionalpartner der KfW

Allein 2010 wurde das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland (GCD)" von über 28.500 Existenzgründern genutzt. Ab 1. April 2011 werden Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht. Damit wird das Programm zukünftig noch attraktiver. 

Die Neuerungen im Einzelnen:

Wenn Sie Ihren Antrag nach dem 01.04.2011 beim Regionalpartner der KfW stellen, werden Angaben zum geplanten Umfang des Gründercoachings, den beabsichtigten Themen und den Konditionen des Beraters erfragt. Sie wählen Ihren Berater also bereits vor der Antragstellung aus. Den Beratungsvertrag selbst schließen Sie wie bisher nach der Förderzusage der KfW.  

Der Beratungsvertrag, den Gründer und Berater schließen, braucht zukünftig nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW eingereicht werden. 

Nach Abschluss des Coachings wird der Verlauf in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Den Abschlussbericht, den Ihnen Ihr Berater aushändigt, müssen Sie zukünftig nicht mehr zur Prüfung einreichen.

Die für das Programm zugelassenen Berater finden Sie hier:

 

Quelle: www.kfw.de 


04.03.2011

KfW bietet neue Gründungsförderung an

Die KfW Bankengruppe ändert bzw. optimiert mit Wirkung zum 01.04.2011 ihre Förderangebote für Gründer und Unternehmer. Alle bislang bestehenden Förderprogramme werden fortan durch den sog. KfW-Gründerkredit ersetzt. Dieser kann sowohl von angehenden Existenzgründern als auch von mittelständischen Unternehmern bzw. Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig sind.

Der neue KfW-Gründerkredit besteht aus zwei Elementen, dem KfW-Gründerkredit - StartGeld und dem KfW-Gründerkredit - Universell. Beide Unterprogramme sollen einfacher zu beantragen sein und mehr Finanzmittel ermöglichen.

KfW-Gründerkredit - StartGeld: Das neue Förderangebot KfW-Gründerkredit - StartGeld ist als Nachfolger des bisherigen Förderprogramms KfW-StartGeld gedacht und richtet sich wie sein Vorgänger an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Unternehmensnachfolger. Das mögliche Darlehn wird auf max. 100.000 Euro kräftig aufgestockt (zuvor bis 50.000 Euro). Ebenso können künftig bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel gewährt werden. Vorhaben bis zu 25.000 Euro benötigen keinen Liquiditätsplan mehr.

KfW-Gründerkredit - Universell: Mit dem neuen KfW-Gründerkredit - Universell können Höchstbeträge von bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Er entspricht so größtenteils dem bisherigen KfW-Unternehmerkredit. Die Zinsen werden hierbei risikoabhängig von der Hausbank festgelegt, die das alleinige Kreditausfallrisiko tragen soll. Maßgebliche Kriterien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Antragstellers sowie der Wert der verfügbaren Sicherheiten.

Näheres zu den neuen Förderprogrammen erhalten Sie im Internetangebot der KfW Bankengruppe bzw. in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

(Quelle: Startothek.de)

 


27.01.2011

SRC als Coachingpartner der InnovationsWerkstatt bestätigt

Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Best-Practice Projekt der Handwerkskammer Hamburg, InnovationsAgentur ist planmäßig ausgelaufen und wird nun als InnovationsWerkstatt neu aufgesetzt. Wir freuen uns, als bevorzugter Partner der Handwerkskammer bestätigt worden zu sein und die erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten Jahre fortzusetzen. Das erfahrene Beraterteam der SRC Gruppe - Unternehmensberatung wird Hamburger Handwerksbetriebe weiter fördern und unterstützen können. (Weitere Informationen)


14.01.2011

 Wirtschaftsbehörde setzt Zusammenarbeit im H.E.I.-Netzwerk fort

SRC freut sich über die Vertragsverlängerung mit der Hamburger Existenzgründungsinitiative (HEI Hamburg) für das Jahr 2011. Erneut können junge Hamburger Unternehmen und Selbstständige unsere gutscheingeförderten Seminare buchen. Alle Fragen zu Geschäftsentwicklung,  Kundenmanagement und zum Personalbereich werden hier beantwortet und erfolgversprechende Strategien an die Hand gegeben. „Qualifiziertes Personal finden und binden“ ist durch den Fachkräftemangel mittlerweile zum Thema Nr. 1 geworden.

Auch Nicht-Hamburger und Nicht-Gründer können diese vergünstigten Veranstaltungen buchen, wenn auch ohne Gutscheine. (Weitere Informationen)

Das HEI-Coachingprogramm und den Antrag für das Scheckheft erhalten Sie sowohl bei der HEI als auch direkt bei uns. 


04.01.2011

Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg verlängert Beratervertrag

Erneut wurde Herr Oliver Schettle - Geschäftsführer der SRC Gruppe - von der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg als  Berater für das Programm BG-Start! bestätigt. So werden auch weiterhin junge Unternehmen in bewährter Weise währen ihrer Gründung und darüber hinaus kompetent und fachkundig begleitet.

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